AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Pamina Neubacher-Bachler
Gisstraße 1
A-4040 Lichtenberg
+43 676 372 18 36
Verrechnung
Ich bin Wahllogopädin aller Kassen und arbeite auf Refundierungsbasis. Das bedeutet, Sie bekommen von mir eine Rechnung über die Therapiekosten, begleichen diese per Überweisung und können anschließend bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten ansuchen. Die Honorarsumme ist, sowie auf der Honorarnote versehen binnen einer Woche auf die auf der Honorarnote angegebene Bankverbindung einzuzahlen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so behalte ich mir vor, angemessene Mahngebühren zu verrechnen. Im Fall von nicht eingehaltenen Zahlungsfristen behalte ich mir vor, die Therapie zu beenden. Die Kosten für eine Einheit nach dem 60-Minuten-Tarif betragen € 100,00. Die Mindestbehandlungsdauer beinhaltet die Therapie sowie alle unmittelbaren Tätigkeiten mit und für die/den Patient*in.
Kostenrefundierung
Dafür reichen Sie – je nach Kassa – die chefärztlich bewilligte Originalverordnung, die Originalhonorarnote sowie die Zahlungsbestätigung ein. Die Höhe der erstattungsfähigen Summe ist je nach Krankenversicherungsträger verschieden, den genauen Tarif können Sie bei Ihrer Krankenkasse in der Leistungsabteilung erfragen.
Therapiematerial und Kopien sind keine Kassenleistungen und werden daher direkt mit Ihnen verrechnet. Hierfür ist kein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers vorgesehen.
Ärztliche Verordnung
Für die Behandlung benötige ich in jedem Fall eine fachärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten eine medizinische Diagnose sowie eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (Anzahl/Tarifeinheit) beinhalten. Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist Grundvoraussetzung für jegliche logopädische Maßnahme.
Wenn Sie einen Antrag auf teilweise Kostenrefundierung bei Ihrer Kassa einreichen wollen, denken Sie bitte daran, die Verordnung VOR Behandlungsbeginn durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung bewilligen zu lassen, sofern dies von Ihrem Krankenversicherungsträger gefordert wird. Mit der chefärztlichen Bewilligung bestätigt der Krankenversicherungsträger die Kostenübernahme. Das Vorliegen einer Bewilligung des Krankenversicherungsträgers ist keine Voraussetzung für den Beginn der Therapie und hat auf Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber keinen Einfluss.
Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. (Ausnahme: akute Erkrankung) Sollte ich nicht erreichbar sein, so hat die Absage durch Hinterlassen einer Sprachnachricht via Mobilbox bzw. via SMS/E-Mail zu erfolgen. Andernfalls wird Ihnen der nicht wahrgenommene Termin in Rechnung gestellt. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!
Behandlung
Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls habe ich das Recht, die Therapie abzubrechen.
Logopädische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden. Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, dazu gehören die persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung, Administration, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials, Dokumentation sowie das Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers).
Wann endet die Behandlung?
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und mir. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch ich kann mich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn ich die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.
Grundsätze der therapeutischen Arbeit
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der jeweils geltenden Fassung. Sämtliche einer Person zuordenbaren sensiblen Daten unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben, es sei denn Sie entbinden mich von meiner Schweigepflicht.
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir. Die Einsichtnahme in die Dokumentation durch die Patientin/den Patienten ist möglich.
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Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!